13. Männliche Geschlechtsorgane

13.1

Verlust des Penis

50

Teilverlust des Penis

Teilverlust der Eichel

10

Verlust der Eichel

20

Sonst

30-40

Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0

bei Teilverlust des Penis

50

bei Verlust des Penis

60

mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa

80

nach Entfernung in höheren Stadien

90-100

13.2

Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden

0

Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden

in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt)

10

sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution

20-30

vor Abschluss der körperlichen Entwicklung

20-40

Verlust oder Schwund eines Nebenhodens

0

Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi)

0

in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch

20

Impotentia coeundi *[erektile Dysfunktion, Impotenz] bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung

20
*[Zusatz der Redaktion von versorgungsmedizinische-Grundsätze.de]

13.3

Hydrozele (sog. Wasserbruch)

0-10

Varikozele (sog. Krampfaderbruch)

0-10

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0

50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0

50

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0

60

in höheren Stadien

80

13.5

Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie

ohne wesentliche Miktionsstörung

0-10

mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen

20

Prostataadenom

Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion.

13.6

Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)

50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

(T1b bis T2) N0 M0

50

nach Entfernung in höheren Stadien

80

Maligner Prostatatumor

ohne Notwendigkeit einer Behandlung

50

auf Dauer hormonbehandelt

60


Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung


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